|
2. Fällt es denn nicht auf, wenn mehrere Karten einer Person eintreffen? Wenn Sie nicht gleich hunderte von Karten abschicken oder mehrere Karten auf einmal, fällt eine Mehrfachteilnahme höchstwahrscheinlich nicht auf. kleiner Tipp: Teilnahmekarten auf mehrere Tage verteilen. Vorteil: Ihre Karten sind auf mehrere Sammelbehälter oder gut gemischt in einem Sammelbehälter des Veranstalters verteilt.
3. Mehr als 1 Karte pro Haushalt. Werde ich vielleicht ausgeschlossen? Halten Sie sich unbedingt an die genannten Teilnahmebedingungen. Je nachdem, wie streng der Gewinnspiel-Veranstalter seine Teilnahmebedingungen auslegt, können Sie in der Tat von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn Sie in diesem Beispiel mehr als 1 Karte pro Haushalt einschicken, obwohl nur 1 zuge- lassen ist. Diese Regelung finden Sie bei Gewinnspielen aber nur selten. Solange in den Teilnahmebedingungen nichts anderes steht, können Sie an einem Postkarten- gewinnspiel so oft teilnehmen, wie Sie möchten. Da ich die Teilnahmebedingungen, für jedes von mir im GewinnMagazin veröffentlichten Gewinnspiel sorgfältig prüfe, werde ich Sie darauf hinweisen, wenn bei einem Gewinnspiel ausnahmsweise Mehrfachteilnahmen nicht erlaubt sind. Ich empfehle Ihnen, sich immer genau an die jeweiligen Teilnahmebedingungen zu halten - dann sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite und nehmen garantiert an den Verlosungen teil.
4. Kein Einzelkartenversand, sondern für alle Familienmitglieder in einem Umschlag - geht das?
Mehrfachteilnahmen ja - doch übertreiben Sie es nicht. Sammelumschläge sind eine Möglichkeit der Mehrfachteilnahme, bei der Sie zusätzlich noch eine Menge Porto
sparen können. Bei Sammelumschlägen kommen alle Karten beim Gewinnspiel- Veranstalter auf einen Schlag an. Ob diese Karten dann so gründlich untergemischt werden, wie das durch geschickte Mehrfachteilnahmen über
mehrere Tage ge- schieht, ist eher fraglich. Darum sollte man diese Art von Mehrfachteilnahme nicht übertreiben. Mir selbst sind auch einige Beispiele bekannt, wo der Sammelum- schlag ungeöffnet in den
Sammelbehälter des Veranstalters gekommen ist. Ich kenne sogar ein Beispiel, wo so ein Sammelumschlag als Hauptgewinn (Auto) ge- zogen wurde, und da man den Gewinn nicht einer bestimmten Person zuordnen konnte,
wurde der Umschlag ausgeschlossen und ein neuer Hauptgewinner gezogen. (weiter)
|